Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personen die Boote mieten oder an geführten Touren aus dem Programm vom Kanuverleih Kanu-Bavaria teilnehmen wollen.
2. Teilnehmer und Mietkreis
Teilnahme – und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kanusport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben- insbesondere auch ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln. Voraussetzung für eine Teilnahme oder Vermietung ist die Fähigkeit, mindestens 25 min. im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die Buchung eines Bootes oder einer Tour, die der Mieter per Internet, per Post, per Fax oder Telefon abschließt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag mit Kanu-Bavaria kommt zustande, sobald Kanu-Bavaria dem Mieter die Annahme des Angebotes per E-Mail, Telefon oder Fax bestätigt.
4. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Paddel und Schwimmwesten sind im Preis enthalten. Die Preise für Zusatzkosten werden laut gültiger Preisliste berechnet und sind in der Anmietstation ausgehängt.
5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Vertragsschluss fällig. Kanu-Bavaria akzeptiert ausschließlich Überweisungen oder Bargeld als Zahlungsmittel. Eventuell darüber hinaus entstehende weitere Kosten z.B. wegen Berechnung von Extrastunden oder -tagen sind bei der Rückgabe der Boote zur Zahlung in bar fällig.
6. Umbuchungen/Stornierungen
Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform oder telefonisch bis spätestens zwei Tage vor dem geplanten Termin zu widerrufen. Bei kurzfristiger Absage unmittelbar vor Fahrt-/Mietbeginn wird eine Entschädigung in Höhe des halben Mietpreises fällig. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
7. Nichtantritt / vorzeitige Rückgabe
Übernimmt der Mieter das Kanu durch sein eigenes Verschulden nicht spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn, obwohl er vom Mietvertrag nicht wirksam zurückgetreten ist, oder gibt er das Kanu vorzeitig zurück, ist er von der Verpflichtung zur Mietpreiszahlung nicht befreit. Es steht Kanu-Bavaria frei, nach einer Stunde das Kanu anderweitig zu vermieten.
8. Bootsrückgabe, Zustand des Bootes
Der Mieter ist verpflichtet, das Kanu bei Ablauf der vereinbarten Mietzeit bei Kanu-Bavaria während der Öffnungszeiten an der Abgabestation zurückzugeben. Die Abgabestation ist die Anmietstation. Das Kanu ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 15 Minuten nach diesem Zeitpunkt, zurückzugeben. Bei Rückgaben, die später erfolgen, wird die Zusatzzeit gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Verlängerungen der Mietdauer können persönlich mit Kanu-Bavaria individuell und je nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Das Kanu ist in dem Zustand wie bei Übergabe des Kanus zurückzugeben.
9. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und Kanu-Bavaria zu verständigen. Gleiches gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter hat Kanu-Bavaria selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich Bericht zu erstatten. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten.
10. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Kanu-Bavaria wird die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß erbringen. Können diese Leistungen aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
Nehmen Sie an unseren Touren oder Veranstaltungen teil, erfolgt das auf eigene Gefahr, ebenso wie das Benutzen der von uns gemieteten Gegenstände.
Durch das Mieten unserer Boote verpflichten Sie sich außerdem, diese nur bis zur zulässigen Höchstpersonenzahl und Höchstzuladung auszulasten und nicht bei Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis, aufziehendem Gewitter oder Unwetter zu benutzen. Außerdem sind Sie verpflichtet die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Wir übergeben unser Material in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Boote und Ausrüstungsgegenstände müssen in ebensolchem Zustand zurückgegeben werden.
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl, unsachgemäßer Bedienung des Kanus oder Verletzung anderer Punkte der AGB haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Kanus abzüglich Restwert, sofern er oder andere Personen den Schaden zu vertreten haben. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abholkosten, Gebühren für Sachverständige und Kosten für die Verwaltung zu ersetzen. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Kanu-Bavaria übernimmt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung Ihrer mitgebrachten Wertgegenstände wie beispielsweise Handys, Kameras oder Uhren.
Mit der Übernahme unseres Materials erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.